Allgemeine Geschäftsbedingungen

BGG Bauer GmbH – Grosshandel mit Tabakerzeugnissen und E-

Liquids

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Abnehmerkreis

Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Bestellungen und

Geschäftsbeziehungen zwischen der BGG Bauer GmbH („BGG“) und berechtigten

Abnehmern im Sinne des Tabakmonopolgesetzes 1996.

Abnehmer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Tabaktrafiken sowie Lizenznehmer, die

über eine gültige Berechtigung zum Bezug von Tabakerzeugnissen und E-Liquids

verfügen.

1.2 Produktumfang

Diese AGB gelten ausschließlich für Tabakerzeugnisse und E-Liquids (insbesondere E-

Liquids, Nikotinbeutel (Pouches), gefüllte Pods und E-Zigaretten gemäß TabStG 2022).

Es werden keine Tabakwaren im Sinne des TabMG gehandelt, die einer besonderen

Bewilligungspflicht unterliegen.

1.2.1 Lieferverpflichtung

– Nach Maßgabe der vorhandenen Bestände sind auf Bestellung alle Tabaktrafikanten

zu den gleichen Bedingungen zu beliefern. Eine Bevorzugung einzelner Abnehmer

findet nicht statt.

– Für alle Bestellungen in üblichen Geb indegrößen besteht eine Lieferverpflichtung.

– Lieferungen haben spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Bestellungseingang zu

erfolgen.

1.2.2 Lieferpreisberechnung

– Der Lieferpreis berechnet sich vom Kleinverkaufspreis (KVP), vermindert um die

gesetzliche Handelsspanne und die auf den KVP entfallende Umsatzsteuer.

2. Vertragsgegenstand

BGG beliefert berechtigte Abnehmer mit Tabakerzeugnissen und E-Liquids. Die Waren

werden gemäß TabMG 1996 und TabStG 2022 gelagert, dokumentiert und vertrieben. BGG

behält sich vor, Sortiment, Produktlinien und Verpackungsgestaltungen im Rahmen der

gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

3. Bestellformen und Bestellablauf

Bestellungen können schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder elektronisch erfolgen.

Sie müssen Kundennummer, Name/Firma, Anschrift, Artikelbezeichnung, Menge und ggf.

Liefertermin enthalten.Eine Bestellung gilt als angenommen, sobald BGG sie schriftlich oder durch Lieferung

bestätigt. BGG kann Bestellungen ablehnen, insbesondere bei fehlender Berechtigung,

offenen Forderungen oder begrenzter Warenverfügbarkeit.

4. Lieferbedingungen

4.1 Lieferarten

Lieferungen erfolgen per Post, Paketdienst oder Spedition; Teillieferungen sind zulässig.

4.2 Lieferfrist

Lieferung innerhalb von zwei Wochen ab Bestellungseingang; Verzögerungen durch höhere

Gewalt verlängern die Frist.

4.3 Zustellkosten

Der Großhändler führt Lieferungen auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr an den

Standort der Tabaktrafik bzw. des Lizenznehmers aus.

Zustellkosten dürfen nur verrechnet werden, wenn: – die Summe der UVP (E-Liquids) bzw.

KVP (Nikotinbeutel) der Bestellung unter 200 EUR liegt, – der Abnehmer eine bestimmte

Zustellart verlangt; es dürfen nur die für diese Zustellart üblichen Kosten verrechnet werden.

4.3.1 Begrenzung der verrechneten Zustellkosten

Die verrechneten Zustellkosten dürfen die tatsächlichen Lieferkosten nicht überschreiten.

Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Abnehmer über. Wenn

Zustellkosten überwälzt werden, informiert BGG den Abnehmer vorab über Höhe, Umfang

und Berechnungsgrundlage.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Der Lieferpreis berechnet sich aus dem Kleinverkaufspreis (KVP), vermindert um: – die

gesetzliche Handelsspanne – die auf den KVP entfallende Umsatzsteuer

5.2 Zahlungsbedingungen

Zahlung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Der Abnehmer erteilt BGG einen SEPA-

Abbuchungsauftrag. Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.

Der Kaufpreis ist spätestens anlässlich der nächstfolgenden Lieferung vollständig zu

bezahlen, jedoch jedenfalls nicht später als zehn Tage nach erfolgter Lieferung.

5.3 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BGG. Der Abnehmer

verpflichtet sich: – die Ware pfleglich zu behandeln, – getrennt zu lagern, – sie auf Verlangen

des Großhändlers unverzüglich herauszugeben.5.4 Zahlungsverzug

Verzugszinsen, Mahngebühren, Lieferstopp oder Lieferung gegen Vorauskasse möglich.

6. Reklamationen und Mängelrügen

Unverzügliche Prüfung der Ware nach Erhalt. Mängel sind sofort schriftlich zu melden.

Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Bei berechtigten Mängeln:

Ersatzlieferung, Gutschrift oder Rückerstattung.

7. Rückkauf- und Rücknahmebedingungen

7.1 Rüknahmegründe

Transportschäden, Geschäftsaufgabe, Kulanz.

7.2 Zustand der Ware

Nur originalverpackte, unbeschädigte Ware.

7.3 Rückkaufpreis

Der Rückkaufpreis entspricht dem historischen Lieferpreis. Ein pauschaler Abschlag wird

nicht vorgenommen.

7.4 Rücknahme bei Geschäftsaufgabe

Rücknahme ebenfalls zum historischen Lieferpreis.

7.5 Kosten der Rückbringung

Die Kosten der Rückbringung trägt der Abnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.6 Gutschrift

Die Rücknahme erfolgt durch Ausstellung einer Gutschrift.

7.7 Steuerrechtlicher Hinweis

Rückwaren sind nicht erstattungsfähig im Sinne der Tabaksteuererstattung.

8. Steuerrechtliche Bestimmungen

Getrennte Lagerung von Neuware, Altware und Rückwaren. Registrierung gemäß § 31 Abs.

5 TabStG 2022. Einhaltung aller Melde- und Aufzeichnungspflichten.

9. Pflichten des KundenEinhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen. Einhaltung gewerbe-, steuer- und

monopolverordnungsrechtlicher Bestimmungen. Unverzügliche Meldung relevanter

Änderungen.

10. Änderungen der AGB gemäß § 10 Abs. 3 TabMG

Meldung an BMF, Monopolverwaltung GmbH und Bundesgremium der Tabaktrafikanten.

Bereitstellung der aktuellen AGB-Fassung an Kunden.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Inn