Allgemeine Geschäftsbedingungen
BGG Bauer GmbH – Grosshandel mit Tabakerzeugnissen und E-
Liquids
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Abnehmerkreis
Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Bestellungen und
Geschäftsbeziehungen zwischen der BGG Bauer GmbH („BGG“) und berechtigten
Abnehmern im Sinne des Tabakmonopolgesetzes 1996.
Abnehmer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Tabaktrafiken sowie Lizenznehmer, die
über eine gültige Berechtigung zum Bezug von Tabakerzeugnissen und E-Liquids
verfügen.
1.2 Produktumfang
Diese AGB gelten ausschließlich für Tabakerzeugnisse und E-Liquids (insbesondere E-
Liquids, Nikotinbeutel (Pouches), gefüllte Pods und E-Zigaretten gemäß TabStG 2022).
Es werden keine Tabakwaren im Sinne des TabMG gehandelt, die einer besonderen
Bewilligungspflicht unterliegen.
1.2.1 Lieferverpflichtung
– Nach Maßgabe der vorhandenen Bestände sind auf Bestellung alle Tabaktrafikanten
zu den gleichen Bedingungen zu beliefern. Eine Bevorzugung einzelner Abnehmer
findet nicht statt.
– Für alle Bestellungen in üblichen Geb indegrößen besteht eine Lieferverpflichtung.
– Lieferungen haben spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Bestellungseingang zu
erfolgen.
1.2.2 Lieferpreisberechnung
– Der Lieferpreis berechnet sich vom Kleinverkaufspreis (KVP), vermindert um die
gesetzliche Handelsspanne und die auf den KVP entfallende Umsatzsteuer.
2. Vertragsgegenstand
BGG beliefert berechtigte Abnehmer mit Tabakerzeugnissen und E-Liquids. Die Waren
werden gemäß TabMG 1996 und TabStG 2022 gelagert, dokumentiert und vertrieben. BGG
behält sich vor, Sortiment, Produktlinien und Verpackungsgestaltungen im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
3. Bestellformen und Bestellablauf
Bestellungen können schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder elektronisch erfolgen.
Sie müssen Kundennummer, Name/Firma, Anschrift, Artikelbezeichnung, Menge und ggf.
Liefertermin enthalten.Eine Bestellung gilt als angenommen, sobald BGG sie schriftlich oder durch Lieferung
bestätigt. BGG kann Bestellungen ablehnen, insbesondere bei fehlender Berechtigung,
offenen Forderungen oder begrenzter Warenverfügbarkeit.
4. Lieferbedingungen
4.1 Lieferarten
Lieferungen erfolgen per Post, Paketdienst oder Spedition; Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Lieferfrist
Lieferung innerhalb von zwei Wochen ab Bestellungseingang; Verzögerungen durch höhere
Gewalt verlängern die Frist.
4.3 Zustellkosten
Der Großhändler führt Lieferungen auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr an den
Standort der Tabaktrafik bzw. des Lizenznehmers aus.
Zustellkosten dürfen nur verrechnet werden, wenn: – die Summe der UVP (E-Liquids) bzw.
KVP (Nikotinbeutel) der Bestellung unter 200 EUR liegt, – der Abnehmer eine bestimmte
Zustellart verlangt; es dürfen nur die für diese Zustellart üblichen Kosten verrechnet werden.
4.3.1 Begrenzung der verrechneten Zustellkosten
Die verrechneten Zustellkosten dürfen die tatsächlichen Lieferkosten nicht überschreiten.
Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Abnehmer über. Wenn
Zustellkosten überwälzt werden, informiert BGG den Abnehmer vorab über Höhe, Umfang
und Berechnungsgrundlage.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Der Lieferpreis berechnet sich aus dem Kleinverkaufspreis (KVP), vermindert um: – die
gesetzliche Handelsspanne – die auf den KVP entfallende Umsatzsteuer
5.2 Zahlungsbedingungen
Zahlung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Der Abnehmer erteilt BGG einen SEPA-
Abbuchungsauftrag. Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Kaufpreis ist spätestens anlässlich der nächstfolgenden Lieferung vollständig zu
bezahlen, jedoch jedenfalls nicht später als zehn Tage nach erfolgter Lieferung.
5.3 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BGG. Der Abnehmer
verpflichtet sich: – die Ware pfleglich zu behandeln, – getrennt zu lagern, – sie auf Verlangen
des Großhändlers unverzüglich herauszugeben.5.4 Zahlungsverzug
Verzugszinsen, Mahngebühren, Lieferstopp oder Lieferung gegen Vorauskasse möglich.
6. Reklamationen und Mängelrügen
Unverzügliche Prüfung der Ware nach Erhalt. Mängel sind sofort schriftlich zu melden.
Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Bei berechtigten Mängeln:
Ersatzlieferung, Gutschrift oder Rückerstattung.
7. Rückkauf- und Rücknahmebedingungen
7.1 Rüknahmegründe
Transportschäden, Geschäftsaufgabe, Kulanz.
7.2 Zustand der Ware
Nur originalverpackte, unbeschädigte Ware.
7.3 Rückkaufpreis
Der Rückkaufpreis entspricht dem historischen Lieferpreis. Ein pauschaler Abschlag wird
nicht vorgenommen.
7.4 Rücknahme bei Geschäftsaufgabe
Rücknahme ebenfalls zum historischen Lieferpreis.
7.5 Kosten der Rückbringung
Die Kosten der Rückbringung trägt der Abnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.6 Gutschrift
Die Rücknahme erfolgt durch Ausstellung einer Gutschrift.
7.7 Steuerrechtlicher Hinweis
Rückwaren sind nicht erstattungsfähig im Sinne der Tabaksteuererstattung.
8. Steuerrechtliche Bestimmungen
Getrennte Lagerung von Neuware, Altware und Rückwaren. Registrierung gemäß § 31 Abs.
5 TabStG 2022. Einhaltung aller Melde- und Aufzeichnungspflichten.
9. Pflichten des KundenEinhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen. Einhaltung gewerbe-, steuer- und
monopolverordnungsrechtlicher Bestimmungen. Unverzügliche Meldung relevanter
Änderungen.
10. Änderungen der AGB gemäß § 10 Abs. 3 TabMG
Meldung an BMF, Monopolverwaltung GmbH und Bundesgremium der Tabaktrafikanten.
Bereitstellung der aktuellen AGB-Fassung an Kunden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Inn